Wärmebildkameras im Einsatz

Drohnen retten Rehkitze – Landwirte müssen vor dem Mähen Meldung machen

Drohnen retten Rehkitze – Landwirte müssen vor dem Mähen Meldung machen
Das erste gerettete Rehkitz 2024 mit Kitzretter Sven Messmer. Foto: Manuel Speck

Baden-Baden/Rastatt, 30.04.2024, Bericht: Redaktion Die Landwirte sind in der Pflicht, ihre Flächen vor der Mahd zu melden, erinnert der Kreisverein Rastatt/Baden-Baden der Badischen Jäger an die sinnvollen Pflichten zur Rettung der Rehkitzchen.

Mit Hilfe von Wärmebildkameras suchen die Jäger die Wiesen ab und konnten so im vergangenen Jahr fast 500 Kitze retten.

Die Mitteilung der Badischen Jäger Rastatt/Baden-Baden vom 29. April 2024 im Wortlaut:

Die ersten Rehkitze sind auf der Welt. Sie liegen in Waldnähe in den Wiesen und zeigen in den ersten 14 bis 21 Tage keinen Fluchtreflex. Erst danach sind die kleinen Kitze in der Lage, vor den Mähwerken der Landwirte zu fliehen. Tim Messmer, der die Kitzrettung der Badischen Jäger Rastatt / Baden-Baden organisiert, weist darauf hin, dass die Hauptsetzzeit der Rehkitze Mitte/Ende Mai ist. Wiesen sind die Kinderstube vieler Wildtiere. Zeitgleich bekommen auch Feldhasen und Bodenbrüter wie der Fasan und Rebhühner ihren Nachwuchs.

 

«Für die Kitzrettung werden Wärmebilddrohnen eingesetzt. Die Badischen Jäger Rastatt / Baden-Baden haben mittlerweile 14 Piloten und wir können dieses Jahr mit bis zu 4 Drohnen parallel fliegen. Der Kitzrettungseinsatz ist für die Landwirte kostenlos. Allerdings sind wir auf Spenden angewiesen, um die Kitzrettung finanzieren zu können», so Tim Messmer.

Die Flächenanmeldung erfolgt über das Online-Anmeldeformular auf der Website der Kreisjägerschaft (www.badischejaeger.de). Flächen sollten möglichst frühzeitig angemeldet werden, da dies die Planung erleichtert. Die Saison 2023 war mit fast 500 geretteten Kitzen sehr erfolgreich, 2022 waren es ca. 300 Kitze und 2021 71. Landwirte sind in der Pflicht, ihr Flächen vor der Mahd zu melden. «Diese Verantwortung nehmen immer mehr Landwirte ernst», so Tim Messmer.

Grundsätzlich ist es gemäß § 1 Tierschutzgesetz verboten, Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Ein Verstoß dagegen wird nach § 17 des Tierschutzgesetzes als Straftat verfolgt. Ein Straftatbestand kann beispielsweise dann vorliegen, wenn keine Vorsorge zur Kitzrettung getroffen wurde, obwohl im Vorjahr Rehkitze auf der Fläche vorgefunden wurden oder der Landwirt darüber informiert ist, dass sich mit hoher Wahrscheinlichkeit Kitze in der Wiese befinden.

Für die Flächenanmeldung steht auch dieses Jahr wieder ein Online-Anmeldeformular unter folgendem Link zur Verfügung: kitzrettung-kitzrettungrabad.hub.arcgis.com

Der Einsatz von Wärmebilddrohnen zur Kitzrettung hat sich in den letzten Jahren als eine sehr effektive und gleichzeitig mit die sicherste Maßnahme herausgestellt. Da es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, sind die Kitzretter auf Spenden angewiesen. Eine Spendeninfo finden Sie im Anhang. Bitte unterstützen Sie die ehrenamtliche Tätigkeit und helfen Sie mit, dass auch 2024 möglichst viele Wildtiere gerettet werden können.

Spendenhinweis: Die Kitzretter der Badische Jäger, Kreisverein Rastatt / Baden-Baden 1965 e.V. arbeiten alle ehrenamtlich. Die Kosten für Ausstattung, Ausbildung und auch laufende Kosten wurden in den zurückliegenden Jahren insbesondere durch Spenden, Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und Eigenmitteln der Badischen Jäger, die insbesondere aus Mitgliedsbeiträgen bestehen, finanziert. Generell ist jeder Kitzrettungseinsatz kostenlos. Dennoch würden wir uns über Spenden für den Verein sehr freuen: Kontoinhaber: Badische Jäger, Kreisverein Rastatt/Baden-Baden 1965 e.V. IBAN: DE70665623000072200209 BIC: GENODE61IFF Spender erhalten selbstverständlich eine Spendenbescheinigung. Kontakt: Schatzmeister Karl-Wilhelm Groß, Tel: 07222/22919, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.




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